Bowling N1 Plauen | Hygienekonzept

    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
    
	
    
    
    
   
	
							
							
							
							
							    
							
							
							
							
							
							 
							 
							
							
							
							
							
							
							
							    
							
							
							
							
							
							
							
							
							    
									 
     
    

     



	

    
    
    

Bowling Plauen Hygiene-Konzept

Adventure Plauen GmbH
Wladimir-Sagorski-Str.20
09122 Plauen

Verantwortlicher Hygieneschutzbeauftragter, Geschäftsführer Herr Rico Neumann sowie der Prokurist Herr Mario Franke.
Stand: 25.10.2020

1. Adventure Plauen GmbH

1.1. Management Summary

Der Tätigkeitsbereich der Adventure Plauen GmbH ist primär der Betrieb einer Indoor-Freizeitanlage mit der Angebotspalette von Erlebnis-Laserspielen, Fluchtspielen (Escaperooms), Schwarzlicht-Minigolf für die ganze Familie sowie dem freudigen "Kugel" schieben auf 22-AMF Bowlingbahnen. Diese genannten Bereiche werden in der Gewerbeanmeldung unter dem Begriff: „Betreiben einer Indoor-Freizeitanlage“ geführt. Hinzu kommt in den geschaffenen Ruhebereichen, direkt an den Bahnen sowie im angegliederten Restaurantbereich der Verkauf von Getränken und frisch zubereiteten Speisen aus der eigenen Küche. Dieser zusätzliche Geschäftszweig wird in der Gewerbeanmeldung wie folgt beschrieben: „Gaststättenbereich mit einer Schank und Speisewirtschaft“.

1.2. Anforderungen nach Rahmen-Hygieneplan gem. § 36 Infektionsschutzgesetz

Ziel des Hygieneplanes ist es, Besucher und Mitarbeiter des N1-Plauen-Plauen, im Vitacenter Plauen, bestmöglich vor einer Übertragung der Infektion im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 zu schützen, die Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Übertragungsmöglichkeiten zu verhindern bzw. bestmöglich zu minimieren. Die folgende Hygiene bzw. Infektionsschutzmaßnahmen sind für die Nutzung der Anlage bindend und beziehen sich auf den normalen Besuch Sportstätte sowie auf kleinere Veranstaltungen. Der Hygieneplan ist jederzeit zugänglich und für jedermann einsehbar. Die im Hygiene-Konzept verfügten Maßnahmen basieren auf den SARS-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Anlage 1). Stand 25.10.2020. Eine grafische Darstellung des Hygienekonzeptes ist der Anlage-2, Corona-Schutzplan, zu entnehmen.

1.3. Allgemeine Verhaltensmaßnahmen

Mit einfachen Maßnahmen sind alle Gäste und Mitarbeiter angehalten sich selbst und andere zu schützen. Diese Maßnahmen beinhalten:

1.4. Personalhygiene- Schutzbekleidung und Desinfektionsmaßnahmen

Alle Mitarbeiter des N1-Plauens sind mit einem Mund-Nasenschutz und Einweghandschuhen ausgestattet, um unter anderem vor direkten Kundenkontakt zu schützen. Diese werden von den Mitarbeitern ab Einlass der Gäste durchgängig getragen und regelmäßig gewechselt. Am Einlassbereich befindet sich zu dem ein Desinfektionsspender- Grundsätzlich wird das Personal am Eingang mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Die Sanitäranlagen sind zu dem in allen Bereichen großzügig ausgeschildert.

1.5. Sanitäreinrichtungen

In den sanitären Einrichtungen ist fließendes Wasser vorhanden sowie Seifenspender und Papierhandtücher, ebenso werden Müllbehälter bereitgestellt. Zusätzlich wurden Desinfektionsspender mit entsprechendem Desinfektionsmittel (mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsbereich) aufgestellt. Jede Toiletteneinheit verfügt zudem über ein separates Waschbecken. Weitere Maßnahmen seitens der Adventure Plauen GmbH sind folgende:

1.6. Arbeitszeit, Pausengestaltung, aktive Kommunikation und Unterweisung der Mitarbeiter

1.7. Speisen und Getränke

1.8. Infektionsketten

Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Daten des Kunden erfasst. Dies beinhaltet Vor und Zuname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte und werden für die Dauer von einem Monat, ab Besuchszeitung, gespeichert. Nach einem Monat werden diese Daten automatisch gelöscht. Auf Anforderung sind diese an das Gesundheitsamt-Plauen zu übermitteln; eine Verarbeitung zu anderen Zwecken wird nicht unternommen und ist unzulässig und rechtswidrig.

1.9. Sonstige Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen

1.10. Besucher

1.10.1. Besucher allgemein N1-Plauen-Plauen

1.10.2. Besucher Bowlinganlage

1.10.3. Besucher Rätselräume (Escaperoom)

1.10.4. Besucher Lasertag

1.10.5. Besucher Minigolf

1.10.6. Besucher Betriebsfremder Personen, z.B. Handwerker, Lieferanten etc.